Lebenslauf

Michael Lux hat in Hamburg das 1. und 2. juristische Staatsexamen abgelegt (daneben hat er Wirtschaftswissenschaften, Soziologie und Verwaltungswissenschaft in Deutschland, den USA und Frankreich studiert). Er begann seine berufliche Tätigkeit in 1974 bei der deutschen Zollverwaltung, und zwar zunächst bei der Oberfinanzdirektion Hamburg, wo er für die Außenwirtschafts- und Marktordnungsüberwachung zuständig war. In 1978 wurde er nach Bonn in das Zolltarifreferat im Bundesfinanzministerium versetzt; zu seinen Tätigkeiten gehörte unter anderem die Teilnahme an den Sitzungen des Ausschusses für das Harmonisierte System bei der Weltzollorganisation, den Sitzungen des Zolltarif- und des Antidumpingausschusses bei der EU sowie den Sitzungen des GATT-Antidumpingausschusses. Später wurde er stellvertretender Leiter des Referats „EDV für Zölle und Verbrauchsteuern“.

In 1987 wechselte er nach Brüssel zur Generaldirektion “Steuern und Zollunion” der EU-Kommission als Leiter des TARIC-Referats und war damit zuständig für die Errichtung und Handhabung der EU-Datenbank für zolltarifliche und sonstige außenhandelsrechtliche Maßnahmen. 1993 wurde er Leiter des Referats „Wirtschaftliche Tariffragen“ mit der Zuständigkeit für Zollkontingente, Zollaussetzungen und Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, In 1998 wurden die Referate reorganisiert und dabei die bisherigen drei für zolltarifliche Fragen zuständigen Referate zusammengefasst unter der Bezeichnung „Gemeinsamer Zolltarif“, dessen Leitung ihm übertragen wurde. Im Dezember 2000 wurde er Leiter des Referats „Zollrecht“ und damit allgemein zuständig für die Gesetzgebung, Kohärenz und korrekte Anwendung des EU-Zollrechts sowie insbesondere für die Vorschriften über die Zollschuld sowie die Einfuhr- und Ausfuhrförmlichkeiten, einschließlich vereinfachter Verfahren und der Bestimmungen über den Zollwert. Nach einer weiteren Reorganisation wurde er im Mai 2006 Leiter des Referats „Zollverfahren“ und war zuständig für alle Zollverfahren, vereinfachte Verfahren, Freizonen und später auch für das die Vorschriften ergänzende Business Process Modelling; dieses Referat hat er bis Januar 2012 geleitet.

In jeder dieser Funktionen hat er Reforminitiativen auf den Weg gebracht, wie z.B. die Einführung einer elektronischen Schnittstelle für den TARIC, die Vereinfachung und Angleichung der Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, die Schaffung von Vorschriften über die Sicherheit der Lieferkette, die durch das Konzept des Zugelassen Wirtschaftsbeteiligten (Authorized Economic Operator – AEO) ergänzt werden, sowie den Vorschlag für einen Modernisierten Zollkodex und die Entscheidung über ein papierloses Umfeld für Zoll und Handel. Er war an der Ausarbeitung des Vorschlags für einen Unionszollkodex beteiligt. Außerdem führte er die Handelskontaktgruppe (Trade Contact Group) ein, die er viele Jahre leitete. Während der 25 Jahre bei der EU-Kommission hat er viele Sitzungen verschiedener Sektoren des Ausschusses für den Zollkodex geleitet und die Kommission in den Arbeitsgruppen des EU-Rates sowie vor öffentlichen und privaten Interessenträgern vertreten.

Er ist Mitglied und Vortragender bei folgenden Organisationen: der Internationalen Vereinigung der Compliance-Beauftragten (ICPA), des Europäischen Forums für Außenwirtschaft (EFA), des Internationalen Fachinstituts für Steuer- und Wirtschaftsrecht (IFS) sowie der Vereinigung der Brüsseler Außenhandelsjuristen. Er unterrichtet Zollrecht an der Universität Münster im Rahmen des Programms „Master of Customs Administration“ sowie bei der Hamburger Zollakademie (HZA).

Seit Februar 2012 arbeitet er als Rechtsanwalt in Brüssel im Bereich des Zoll-, Antidumping-, Umsatzsteuer-, Verbrauchsteuer- und Welthandelsrechts, zunächst als Partner im Brüsseler Büro der deutschen Kanzlei Graf von Westphalen und seit Januar 2015 in seiner eigenen Kanzlei, seit 2017 auch als Senior Advisor bei kreab. Seine Tätigkeit schließt die Interessenvertretung bei den Europäischen Institutionen ein.

Seit über 30 Jahren hält er Vorträge und unterrichtet über das Zoll-, Umsatzsteuer- und Welthandelsrecht, einschließlich Handelserleichterungen. Er hat zahlreiche Artikel und Kommentare geschrieben über den Zolltarif und Zollverfahren, den Zollwert, Antidumpingzölle, Beschränkungen für Dual-Use-Güter und Embargos, den Schutz gegen nachgeahmte Waren, den freien Warenverkehr innerhalb der EU, Umsatz- und Verbrauchsteuern und statistische Meldepflichten. Außerdem hat er mehrere Bücher veröffentlicht, insbesondere “Das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren des internationalen Handels“ (1986, Köln), „Das Zollrecht der EG“ (3. Auflage 2009, Köln) und (mit Schrömbges) „Zoll- und Mehrwertsteuer – Praxisleitfaden unter Einschluss der Verbrauchsteuern“ (2014, Köln) sowie „Textfassung und Leitfaden UZK“ (2. Auflage 2018, Bochum).

Er hat an zahlreichen Projekten und Fortbildungsmaßnahmen zugunsten von Beamten und Wirtschaftsbeteiligten mitgewirkt, unter anderem in folgenden Ländern: Ägypten, Belgien, China, Deutschland, Island, Japan, Malawi, Mali, Mauritius, Montenegro, Nigeria, den Philippinen, Russland, Senegal, Serbien, Südafrika, Tansania, Ukraine, Uruguay, den Vereinigten Staaten und Zimbabwe. Er wurde als Experte für Fortbildung und Handelserleichterungen eingesetzt von der Europäischen Kommission, dem Internationalen Währungsfond und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). In 2018 hat er für das Europäische Parlament eine Studie über die Umsetzung des Zollkodex der Union verfasst.

Neben Deutsch spricht er fließend Englisch, Französisch, Niederländisch und Spanisch; er versteht Italienisch und Schwedisch.